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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.12.2010 - L 15 AS 990/09 NZB   

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https://dejure.org/2010,120029
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.12.2010 - L 15 AS 990/09 NZB (https://dejure.org/2010,120029)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.12.2010 - L 15 AS 990/09 NZB (https://dejure.org/2010,120029)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Dezember 2010 - L 15 AS 990/09 NZB (https://dejure.org/2010,120029)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.12.2010 - L 15 AS 990/09
    Dem Beschwerdeführer ist zuzugeben, dass seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 (Az. 1 BvL 01/09 u.a.) davon auszugehen ist, dass neben dem physischen Existenzminimum, das Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit einschließt, grundsätzlich auch das weiterreichende soziokulturelle Existenzminimum, dessen spezifischer Gegenstand die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist, grundrechtlichen Schutz genießt (vgl. BVerfG, aaO, Rdnr. 135).

    Durch die Ergebnisse der EVS 2003 und ihre auch für die Höhe der Regelleistung maßgebliche Auswertung in der Regelsatzverordnung 2007 sind insoweit wesentliche Änderungen in der Zusammensetzung der Regelleistung, die zu einem Absinken der auf soziokulturelle Bedarfe entfallenden Anteile auf einen Wert von weniger als 30 vH geführt haben, nicht eingetreten (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 9. Februar 2010, Az. 1 BvL 1/09 u.a., Randnummer 199 und 200 bei juris).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.12.2010 - L 15 AS 990/09
    Dass eine Absenkung um 30 vH keine Einschränkung des physischen Existenzminimums bewirkt, ergibt sich hierbei aus folgenden Überlegungen: Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Az. 1 BvL 10/10 u.a., Rdnr. 114) zur Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergibt sich, dass sich der zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben vorgesehene Anteil der Regelleistung nach dem SGB II aus denjenigen Beträgen zusammensetzt, mit denen in Anwendung der vom Bundesgesetzgeber favorisierten Statistikmethode die Ausgaben in den Abteilungen 7 bis 12 der jeweiligen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in die Bemessung der Regelleistung Eingang gefunden haben.
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.12.2010 - L 15 AS 990/09
    In jedem Fall ist deshalb das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 09. Oktober 2010 (Az. B 4 AS 27/10 R, Randnummer 34 bei juris) zu Recht davon ausgegangen, dass auch für die verfassungsrechtliche Bewertung von Leistungsabsenkungen die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Existenzminimums durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz - GG - den alleinigen Maßstab bilde.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.12.2010 - L 15 AS 990/09
    In seinem Urteil vom 07. Juli 2010 (Az. 1 BvR 2556/09, Randnummer 10 bei juris) hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den Besuch einer Privatschule durch eine im Bezug von Leistungen nach dem SGB II stehende Schülerin und die Nichtberücksichtigung der diesbezüglichen Aufwendungen bei der Leistungsbemessung hervorgehoben, dass alleiniger Prüfungsmaßstab für die Verfassungsmäßigkeit der gewährten Leistungshöhe die grundrechtliche Gewährleistung des Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG bleibe und ein etwaiger Verstoß der Versagung von Leistungen für den Schulbesuch gegen Art. 12 Abs. 1 GG schon deshalb nicht in Betracht komme.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2014 - L 15 AS 377/13
    Der Senat geht davon aus, dass die durch die Aufrechnung bewirkte Kürzung des Regelsatzes um 30% das zum Lebensunterhalt Unerlässliche nicht tangiert (vgl. zur Leistungsabsenkung um 30% aufgrund von Sanktionen: Senatsbeschlüsse vom 27. September 2012 - L 15 AS 990/09 NZB - und vom 23. April 2014 - L 15 AS 4/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 15 AS 4/14
    In seinem Beschluss vom 27. September 2012 zum Aktenzeichen L 15 AS 990/09 NZB hat der Senat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Leistungsabsenkung um 30 vH das Folgende ausgeführt: Bezogen auf die verhängte Sanktion in Höhe von 30 vH der Regelleistung für die Dauer von drei Monaten sieht der Senat indessen keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 15 AS 148/14
    Er ging dabei davon aus, dass die durch die Aufrechnung bewirkte Kürzung des Regelsatzes um 30% das zum Lebensunterhalt Unerlässliche nicht tangiert (vgl. zur Leistungsabsenkung aufgrund von Sanktionen: Senatsbeschlüsse vom 27. September 2012 - L 15 AS 990/09 NZB - und vom 23. April 2014 - L 15 AS 4/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 15 AS 49/17
    Der Senat geht auf dieser Grundlage in ständiger Rechtsprechung davon aus (Beschluss vom 31. Dezember 2010, Az. L 15 AS 990/09 NZB; Beschluss vom 23. April 2014, Az. L 15 AS 4/14 B ER, Urteil vom 3. Juli 2014, Az. L 15 AS 377/13), dass von einer unbedingten verfassungsrechtlichen Gewährleistung der spezifischen soziokulturellen Bedarfsanteile bereits mit Rücksicht auf die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene Abstufung nicht auszugehen ist und zudem der in tatsächlicher Hinsicht bedeutsame Unterschied berücksichtigt werden muss, der zwischen den Wirkungen, die von der generellen Bemessung der Regelleistung bzw. des Sozialgeldes auf die Lebensführung von Hilfebedürftigen ausgeht, und den Folgen einer nur vorübergehenden Leistungsabsenkung besteht.
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